FRAGEN DIE SIE IN EINEM VORSTELLUNGSGESPRÄCH NICHT WAHRHEITSGEMÄSS BEANTWORTEN MÜSSEN

In einem Vorstellungsgespräch sitzen Sie meistens einem psychologisch ausgebildeten und erfahrenen Interviewer gegenüber. Ihr Gesprächspartner setzt sämtliche Gesprächs- und Interviewtechniken ein, um ein umfassendes Bild von Ihrer Person zu bekommen. Dieser „Röntgenblick“ dem Sie ausgesetzt sind, soll aber Grenzen haben.

Auch wenn Sie in der Position des Bewerbers sind und sich diesen Job möglicherweise sehr wünschen, verraten Sie nicht mehr in einem Vorstellungsgespräch als notwendig.

Folgende Fragen sind bei einem Vorstellungsgespräch nicht zulässig und müssen daher gar nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden:

  • Schwangerschaft

Diese Frage ist nur zulässig wenn es sich um einen Job handelt dessen Tätigkeit von Schwangeren nicht durchgeführt werden darf (z. B. Lasten heben oder mit Chemikalien arbeiten).

  • Gesundheitszustand (z. B. HIV Erkrankung)

Diese Frage müssen Sie nur wahrheitsgemäß beantworten wenn es gesundheitliche Voraussetzungen für diesen Job gibt (z. B. Sehkraft bei Piloten/Flugbegleitern) oder Gefahr für Leben und Gesundheit anderer Mitarbeiter im Unternehmen besteht.

  • Parteizugehörigkeit und Religionszugehörigkeit

Solange die Zugehörigkeit nicht den Firmenablauf stört, muss diese Frage nicht beantwortet werden.

  • Vorstrafen

Wenn es sich um keine Vertrauensposition handelt muss diese Frage nicht beantwortet sein.

  • Handicaps
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Sexuelle Neigungen
  • Vermögensverhältnisse

Vermögensverhältnisse sind prinzipiell Privatangelegenheit. Eine Ausnahme besteht nur dann wenn Sie sich für eine Vertrauensposition im Finanzbereich bewerben. In diesem Fall dürfen Fragen insbesondere zu Schulden gestellt werden und diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Prinzipiell sollten Sie keine Fragen beantworten die Ihnen zu „persönlich“ sind. Hier hat jeder einzelne seine eigenen Grenzen, die ein Interviewpartner respektieren muss! Es sollten nur Fragen in einem Vorstellungsgespräch gestellt werden die in direktem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle stehen.

Mein persönlicher Tipp: Lassen Sie sich von einem Interviewpartner nicht in die Enge treiben und zu Antworten hinreißen, die Sie gar nicht geben wollen. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Antworten und fordern Sie gegeben falls Zeit ein, um über die Beantwortung nachzudenken. Sollten Sie sich in einem Bewerbungsgespräch unwohl oder nicht wertschätzend behandelt fühlen, brechen Sie das Gespräch von Ihrer Seite ab. Die Art und Weise wie Bewerbungsgespräche mit Bewerbern geführt werden sagt auch sehr viel über die Unternehmens- und Kommunikationskultur eines zukünftigen Arbeitgebers aus!

FRAGEN DIE SIE IN EINEM VORSTELLUNGSGESPRÄCH NICHT WAHRHEITSGEMÄSS BEANTWORTEN MÜSSEN